
Die Kirchensynode der EKHN, auch als "Landessynode" bezeichnet, ist das oberste Beschlussorgan der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie setzt sich aus ehrenamtlich Mitarbeitenden und aus Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen. Zwei Drittel der Kirchensynode sind Ehrenamtliche.
Die Synode als "Kirchenparlament" ist gemäß der Kirchenordnung das "maßgebende Organ der EKHN". Sie besteht derzeit aus 161 Personen, 145 werden von den 50 Dekanatssynoden der EKHN gewählt, zwei repräsentieren die Reformierte Stadtsynode aus Frankfurt. 14 Mitglieder wurden aufgrund ihres besonderen Sachverstands in wichtigen Bereichen von der Kirchenleitung berufen.
Kirchensynodaler wird man durch Wahl. Die Kirchenvorstände in den rund 1200 Gemeinden der EKHN wählen alle sechs Jahre Delegierte in die Dekanatssynoden, die wiederum - ebenfalls über eine Wahl - Vertreter in die Kirchensynode entsenden.
Zur Geschäftsführung wählt die Kirchensynode zu Beginn ihrer Amtszeit einen Vorstand, deren Vorsitzender ("Präses der Kirchensynode") zzt. Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer ist.
Die Bezeichnung "Kirchenparlament" ist rechtlich nicht hundertprozentig zutreffend, deckt aber wesentliche Funktionen der Landessynode, die mindestens zwei Mal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, im großen Sitzungssaal des Frankfurter Dominikanerklosters tagt, ab. Z. B.: