Evangelisch rund um den Rodgau

Die Kirchensynodalen des Evangelischen Dekanats Rodgau

Herbert Schäfer

Evangelische Petrusgemeinde Urberach

Stellvertreterin: Elke Tomala-Brümmer, DSV-Mitglied, Rodgau

Erhard Seeger

Evangelische Kirchengemeinde Heusenstamm

Stellvertreter: Reiner Dieser, Hanau/Klein-Auheim

Ulrike Wegner

Evangelische Martin-Luther-Gemeinde Dietzenbach/Steinberg

Stellvertreterin: Bärbel Dörr, Rodgau

Pfarrerin Regina Westphal

Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen

Stellvertreterin: Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke, Hanau/Steinheim

Die Kirchensynode der EKHN

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau tagt in der Regel im ehemaligen Dominikanerkloster Frankfurt, dem Sitz des dortigen Evangelischen Regionalverbands.

Die Kirchensynode der EKHN, auch als "Landessynode" bezeichnet, ist das oberste Beschlussorgan der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie setzt sich aus ehrenamtlich Mitarbeitenden und aus Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen. Zwei Drittel der Kirchensynode sind Ehrenamtliche.

Die Synode als "Kirchenparlament" ist gemäß der Kirchenordnung das "maßgebende Organ der EKHN". Sie besteht derzeit aus 161 Personen, 145 werden von den 50 Dekanatssynoden der EKHN gewählt, zwei repräsentieren die Reformierte Stadtsynode aus Frankfurt. 14 Mitglieder wurden aufgrund ihres besonderen Sachverstands in wichtigen Bereichen von der Kirchenleitung berufen.

Kirchensynodaler wird man durch Wahl. Die Kirchenvorstände in den rund 1200 Gemeinden der EKHN wählen alle sechs Jahre Delegierte in die Dekanatssynoden, die wiederum - ebenfalls über eine Wahl - Vertreter in die Kirchensynode entsenden.

Zur Geschäftsführung wählt die Kirchensynode zu Beginn ihrer Amtszeit einen Vorstand, deren Vorsitzender ("Präses der Kirchensynode") zzt. Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer ist.  

Die Bezeichnung "Kirchenparlament" ist rechtlich nicht hundertprozentig zutreffend, deckt aber wesentliche Funktionen der Landessynode, die mindestens zwei Mal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, im großen Sitzungssaal des Frankfurter Dominikanerklosters tagt, ab. Z. B.:

  • Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen
  • Kontrolle der kirchenleitenden Gremien (Kirchenleitung, Kirchenverwaltung, ...)
  • Wahl oder Berufung von Repräsentanten der EKHN und leitender Mitarbeiter (Kirchenpräsident und Stellvertreterin, Pröpstinnen und Pröpste, Referatsleiter der Kirchenverwaltung)
  • Bildung zahlreicher Ausschüsse für inhaltliche Vorarbeit
  • Grundsatzbeschlüsse zu theologischen, kirchenpolitischen  und gesellschaftlichen Fragen